Quantcast
Channel: E-Books + Hörbücher – iRights.info
Viewing all articles
Browse latest Browse all 26

EuGH-Gutachter für Recht zum E-Book-Verleih

$
0
0

Bibliotheken sollen E-Books ebenso wie klassische Bücher verleihen dürfen. Dafür plädiert der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in einem laufenden Streit. Haben Bibliotheken das Recht, Bücher auch elektronisch zu erwerben und zu verleihen? Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) spricht sich dafür aus, E-Books beim Verleih durch Bibliotheken wie klassische Bücher zu behandeln.

Als die EU-Regelungen zum Verleihrecht eingeführt wurden, seien die damals noch relativ jungen E-Books zwar noch nicht ausdrücklich berücksichtigt worden. Die EU-Vorgaben müssten aber so ausgelegt werden, dass sie auch den elektronischen Buchverleih umfassten, so das Plädoyer von Generalanwalt Maciej Szpunar (Rechtssache C–174/15, Pressemitteilung).

Streitfeld elektronischer Verleih

In den Niederlanden setzt sich der dortige Bibliotheksverband für ein elektronisches Verleihrecht ein. Vor dem Den Haager Bezirksgericht will die „Vereniging Openbare Bibliotheken“ erreichen, dass E-Books rechtlich wie gedruckte Bücher behandelt werden. Sie wendet sich gegen eine Entscheidung der dortigen Sammelstelle für Verleihvergütungen, nach der E-Books nur mit Erlaubnis von Verlagen verliehen werden dürfen.

Das Gericht legte dem EuGH Fragen zu den EU-Vorgaben vor. So soll der EuGH entscheiden, ob es europarechtlich als „Verleih“ gilt, wenn E-Books von Bibliotheksnutzern heruntergeladen und für einen bestimmten Zeitraum gelesen werden können, wobei wie bei gedruckten Büchern nur eine Ausleihe pro erworbenem E-Book möglich ist.

Wenn Bibliotheken klassische Bücher verleihen, helfen ihnen Regelungen des Urheberrechts: Rechteinhaber können zwar grundsätzlich über den Verleih entscheiden, für Bibliotheken sind jedoch gesetzliche Ausnahmen möglich, sodass sie nicht für jeden einzelnen Titel Lizenzen von Verlagen erwerben müssen. Zugleich gibt es Pauschalvergütungen, in Deutschland als Bibliothekstantieme bekannt.

Der E-Book-Verleih in den Niederlanden und anderen Ländern hingegen basiert bislang darauf, dass Bibliotheken mit den jeweiligen Verlagen über spezielle Lizenzen verhandeln. Bibliotheken sehen sich dadurch in ihrer öffentlichen Aufgabe beschränkt, Verlage wiederum fürchten um den neuen E-Book-Markt.

Generalanwalt: Verleihrecht nützt auch Autoren

Der Generalanwalt merkt weiter an, dass das Urheberrecht primär die Interessen der Urheber schützen solle. Der E-Book-Verleih per Einzellizenz sei zwar für Verlage von Vorteil, nicht aber für Autoren. Wenn die Regelungen zum Verleihrecht auch für E-Books gelten würden, könnten Autoren zusätzliche Vergütung erhalten, gleich welche Verträge sie mit Verlagen geschlossen haben, so Szpunar. Rechtlich uabhängig vom Verleihrecht sei die Frage, ob das Verbreitungsrecht an E-Books endet, wenn sie auf den Markt gebracht wurden. Diese Frage ist für den Streit um den Weiterverkauf von E-Books relevant.

Die Richter am Europäischen Gerichtshof folgen oft dem Plädoyer des Generalanwalts, können aber auch anders entscheiden.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 26

Latest Images





Latest Images